Im Namen der Bevölkerung
Der Tathergang:
Seit Jahren schon legt Ex-Nazionalrat, Bundesrat John Gudenus [FPÖ] Tangenten an Tatbestände wie Ausschwitzlüge und Wiederbetätigung. Diesmal schlägt er sinngemäss eine physische und wissenschaftliche Klärung der Frage vor, ob es denn überhaupt Gaskammern gegeben hat.
Das Urteil:
- Herr Gudenus wird aus dem Bundesrat mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
- Seine Bezüge ruhen mit sofortiger Wirkung.
- Eine etwaige Politikerpension für Herrn Gudenus ist bis zum 1.5.2025 ruhend gestellt.
- Herr Gudenus ist von allen öffentlichen und politischen Ämter ausgeschlossen.
- Herr Gudenus wird zur Rückzahlung aller seit dem 1.5.1985 an ihn geleisteten und aus öffentlichen Mitteln stammenden Bezüge [mit einer angenommen Verzinsung von 3,5% p.a.] an die Republik Österreich verpflichtet. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu € 7.000 und ist erstmals am 1.5.2005 fällig. Die Republik Österreich verpflichtet sich, diese Mittel zur Verbesserung der Lebensumstände von Asylsuchenden zu verwenden.
- Herr Gudenus wird dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine Fond einzurichten, der weltweit linke Ideen und linke Gruppen fördert. Über die Höhe der jeweiligen Zuwendungen entscheidet eine Jury. Der Fond ist zunächst mit mindesten € 1.000.000 zu dotieren und muss bis spätestens 1.6.2005 eingerichtet sein. Beginnend mit dem Jahre 2006 verpflichtet sich Herr Gudenus, jeweils am 1.6. 10% seines zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Vermögens [bewegliches und unbewegliches] in den Fond neu einzubringen.
Wien, 27.4.2005
Seit Jahren schon legt Ex-Nazionalrat, Bundesrat John Gudenus [FPÖ] Tangenten an Tatbestände wie Ausschwitzlüge und Wiederbetätigung. Diesmal schlägt er sinngemäss eine physische und wissenschaftliche Klärung der Frage vor, ob es denn überhaupt Gaskammern gegeben hat.
Das Urteil:
- Herr Gudenus wird aus dem Bundesrat mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
- Seine Bezüge ruhen mit sofortiger Wirkung.
- Eine etwaige Politikerpension für Herrn Gudenus ist bis zum 1.5.2025 ruhend gestellt.
- Herr Gudenus ist von allen öffentlichen und politischen Ämter ausgeschlossen.
- Herr Gudenus wird zur Rückzahlung aller seit dem 1.5.1985 an ihn geleisteten und aus öffentlichen Mitteln stammenden Bezüge [mit einer angenommen Verzinsung von 3,5% p.a.] an die Republik Österreich verpflichtet. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu € 7.000 und ist erstmals am 1.5.2005 fällig. Die Republik Österreich verpflichtet sich, diese Mittel zur Verbesserung der Lebensumstände von Asylsuchenden zu verwenden.
- Herr Gudenus wird dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine Fond einzurichten, der weltweit linke Ideen und linke Gruppen fördert. Über die Höhe der jeweiligen Zuwendungen entscheidet eine Jury. Der Fond ist zunächst mit mindesten € 1.000.000 zu dotieren und muss bis spätestens 1.6.2005 eingerichtet sein. Beginnend mit dem Jahre 2006 verpflichtet sich Herr Gudenus, jeweils am 1.6. 10% seines zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Vermögens [bewegliches und unbewegliches] in den Fond neu einzubringen.
Wien, 27.4.2005
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home